Nachdem ich mich neulich etwas über die AGBs sowie den negativen Bescheid der Küchengötter-Redaktion über die Rezept-Verwendung geärgert hatte, bekam ich gestern nun wieder eine Email. Meine Anfrage sei missverständlich beantwortet worden. Tatsache sei, dass – wie in der Bloggerszene üblich – die Rezepte durchaus verwendet werden dürften, wenn denn die Quelle angegeben sei. Ebenso bitten sie um eine Mitteilung, dass das Rezept verwendet wurde. Die AGBs sollen demnächst angepasst werden, wie in der Mail versprochen wurde.
Im Wortlaut klang das dann so: „Selbstverständlich erlauben wir die in Foodblogs übliche Vorgehensweise, Textmaterial von unserer Seite mit entsprechender Quellenangabe zu verwenden. Mit Rücksicht auf die Urheberrechte unserer Fotografen ist die Verwendung von Bildmaterial leider nicht möglich.
Offensichtlich berücksichtigen unsere Nutzungsbedingungen diese Form der Verwendung in Blogs bisher unzureichend, das werden wir anpassen, um der gängigen Praxis, die Sie ja selbst schon länger ausüben, Rechnung zu tragen. Im Sinne unserer Autoren freuen wir uns, wenn Sie uns zudem über die Verwendung eines Rezepts von uns informieren.“